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Support

PREIS – LEISTUNG
FÜR FÖRDERMITTELKUNDEN
DIGITALFÖRDERUNG
SAB & GO-DIGITAL

Kontaktieren Sie uns!

Digital-
Förderung

Digitalisierung ist ein Dauerbrenner, der keine Branche kalt lässt. Wer den Anschluss nicht verlieren will, setzt sich proaktiv mit den Anforderungen und Möglichkeiten im „Digital Business“ auseinander und macht seine Angebote durch digitale Aufwertung für Kunden und Geschäftspartner noch attraktiver. Mit der Revolte haben Sie den perfekten Partner auf dem Weg durchs digitale Dickicht an Ihrer Seite: Wir beraten Sie umfassend und praxisbezogen – und wir zeigen Ihnen, wie Sie staatliche Unterstützung für Ihr Digitalisierungsprojekt bekommen. In diesem Zusammenhang übernehmen wir das komplette Fördermittelmanagement von der Machbarkeitsanalyse, über die Antragstellung bis zum Mittelabruf zu Ihrem Projekt. Wir halten bei Rückfragen und Problemen den Kontakt zum Fördermittelgeber und sind Ansprechpartner im Konfliktfall.

Revolte-Fördermittelmanagement:
SICHER – SCHNELL – GEFÜHRT – mit wenig Aufwand für Sie

1. Fördermittel-
machbarkeits-
analyse

  • Kommunikation mit dem Fördermittelgeber
  • Voranfrage bei Unsicherheiten
  • Auswertung über Chancen und Risiken der Fördermittelanfrage, gegebenenfalls Entscheidung zum alternativen Förderprogramm

Interesse? Wir beraten Sie gern!

2. Antragsphase

Laufzeit 6 Monate

  • Datenaufnahme zum Fördermittelantrag
  • Vorbereitung des kompletten Fördermittelantrages
  • Zusammenstellung aller relevanten Unterlagen zum Antrag
  • Vorbereitung der Vorhabensbeschreibung (Revolte)
  • Klärung von Rückfragen mit dem Fördermittelinstitut
  • Nacharbeiten zur Antragstellung
Achtung: Es wird keine Gewähr für die Zusage der
Fördermittel übernommen!

3. Fördermittel-
abruf

optional, Laufzeit 12 Monate (inkl. Antragsphase)

  • Alle Leistungen der Antragsphase, zusätzlich
  • Vorbereitung des Mittelabrufes beim Fördermittelinstitut
  • Erstellung der Beschreibung der Vorhabensdurchführung
  • Vorbereitung des kompletten Verwendungsnachweises
  • Erstellung der Belegliste
  • Klärung von Rückfragen mit dem Fördermittelinstitut
Achtung: Es wird keine Gewähr für die Zusage und
Auszahlung der Fördermittel übernommen!

Interesse? Wir beraten Sie gern!

Welche
Fördermittel zur
Digitalisierung
gibt es?

1. Was wird gefördert?

In Abhängigkeit von Ihrer Unternehmensform und -größe unterstützt der Freistaat Sachsen folgende Förderzwecke:

a) Heranführungsprojekte

  • die Durchführung des Digitalisierungsprojektes erfolgt erstmalig, d.h. ohne bisherige vergleichbare Zuwendung seitens eines Landes oder des Bundes

b) Transformationsprojekte

  • der Einsatz zeitgemäßer Informations- und Kommunikationstechnologien (Abk.: IKT) bedingt die Digitalisierung bestehender Geschäftsprozesse sowie die Einführung oder Optimierung von Geschäftsmodellen

Der Förderzweck soll nachweislich eine Verbesserung des Digitalisierungsniveaus von Geschäftsabläufen bewirken (Soll-Ist-Vergleich zur Antragstellung).

Dabei können folgende Projektinhalte gefördert werden:

  • Planung, Konzipierung, Vorbereitung und Realisierung
  • notwendige Hardware
  • notwendige Software (auch Miete, Software as a Service jeweils nur für den Durchführungszeitraum)
  • Einführung der entwickelten Lösungen inkl. Schulungen
  • indirekte Kosten im Zusammenhang mit der Umsetzung des Projektes wie beispielsweise Telefon- und Stromkosten sowie Betriebs- und Wartungskosten

2. Wer wird gefördert?

Förderberechtigt sind:

  • gewerblich tätige Unternehmen
  • Kleinstunternehmen
  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • Angehörige der freien Berufe

sofern:

  • die zu begünstigte Betriebsstätte ihren Sitz im Freistaat Sachsen hat

Heranführungsprojekte werden nur gefördert, wenn

  • der Antragsteller ein Kleinstunternehmen (inkl. Angehörige der Freien Berufe) ist

Hingegen bestehen für Transformationsprojekte keine Einschränkungen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind:

  • Unternehmen, die in der Fischerei, der Aquakultur bzw. in der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind

3. Konditionen

Art der Förderung
Zuschuss

Höhe der Förderung (Fördersatz)

  • bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Heranführungsprojekten,
  • bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Transformationsprojekten von Kleinstunternehmen und kleinen Unternehmen,
  • bis zu 35 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Transformationsprojekten von mittleren Unternehmen.

Der Fördersatz erhöht sich um einen Bonus von 10 Prozentpunkten, wenn das Unternehmen während der Projektlaufzeit tarifgebunden ist oder tarifgleiche Vergütung zahlt.

Zuwendungsfähige Ausgaben Die Höhe der direkten zuwendungsfähigen Ausgaben insgesamt ist begrenzt auf

  • 10.000 EUR bei Heranführungsprojekten
  • 60.000 EUR bei Transformationsprojekten von Kleinstunternehmen und kleinen Unternehmen sowie auf
  • 100.000 EUR bei Transformationsprojekten von mittleren Unternehmen.

Ausgaben für Schulungsmaßnahmen sind begrenzt auf max. 20 % der gesamten zuwendungsfähigen direkten Ausgaben.

Ausgaben für indirekte Kosten sind begrenzt auf max. 7 % der gesamten zuwendungsfähigen direkten Ausgaben.

Mindesthöhe der zuwendungsfähigen Ausgaben pro Vorhaben: 5.000 EUR

Achtung! Zwischen Ihrem Unternehmen und der Revolte als Leistungserbringer darf grundsätzlich keine persönliche oder wirtschaftliche Verflechtung bestehen (gemäß §15 AO).

Nicht zuwendungsfähige Ausgaben

  • Ausgaben, die durch die Erfüllung gesetzlich vorgeschriebener Aufgaben entstehen
  • Eigenleistungen, Personalausgaben
  • Ausgaben, die auf Betriebsstätten außerhalb Sachsens entfallen
  • Ausgaben, die durch die Mitnutzung auf verbundene oder Partnerunternehmen entfallen
  • IKT-Grundausstattung (sofern kein direkter inhaltlicher Projektbezug erkennbar ist), wie z.B.: – (marktübliche Desktop-PC-) Betriebssysteme – Bürosoftware – PCs, Laptops, Tablets und Monitore – Drucker, Scanner und Beamer – Telekommunikationsanlagen, Telefone, Faxe und Smartphones
  • Maßnahmen zum Online-Marketing (z. B. Webseiten und Webshops ohne Einbindung in betriebliche Abläufe, Web-Marketing, Social-Media-Kommunikation und -Marketing, Suchmaschinenoptimierung)
  • Schulungen zu Hard- und Software ohne direkten Bezug zu den Maßnahmen des Projektes
  • Beratungsleistungen

Projektdauer (Durchführungszeitraum)
maximal 12 Monate

Zweckbindungsfrist
Für die mit der Zuwendung erworbenen Investitionen ist eine Zweckbindungsfrist von 3 Jahren einzuhalten.

Mietsoftware/Software-as-a-Service

  • Voraussetzung für Förderung: Vertragslaufzeit mindestens über 2 Jahre
  • Höhe der Raten über die Laufzeit gleich hoch

Auszahlung/Verwendungsnachweis

  • Die Auszahlung erfolgt im Erstattungsprinzip in einer Summe nach Abschluss des Vorhabens. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen daher zunächst anderweitig vorfinanziert werden.

Digitali-
sierung leicht gemacht

Den Mittelstand in die digitale Zukunft begleiten
  • Die digitale Transformation betrifft alle Branchen und Geschäftsbereiche. Um sich im Wettbewerb nachhaltig behaupten zu können, ist es wichtig, alle Geschäftsbereiche zu digitalisieren. Das stellt insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und das Handwerk vor eine große Herausforderung. Hier fehlen in der Regel die erforderlichen Kapazitäten, um entsprechende Aktivitäten zielgerichtet, erfolgreich und rechtzeitig durchzuführen.
  • Hier setzt das etablierte Förderprogramm go-digital des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) an. Wir von der Revolte sind für go-digital als Beratungsunternehmen autorisiert und begleiten KMU und Handwerk von der Analyse bis hin zur Umsetzung der erforderlichen Schritte.
  • go-digital bietet den Unternehmen eine unbürokratische und praxisnahe finanzielle Unterstützung. Als autorisiertes Beratungsunternehmen übernimmt die Revolte die komplette administrative Projektabwicklung von der Antragstellung bis hin zur Berichterstattung.

1. Wie wird gefördert?

Begünstigte Unternehmen

Rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks können als begünstigtes Unternehmen die Förderung von Beratungsleistungen in Anspruch nehmen, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • weniger als 100 Mitarbeiter
  • Vorjahresumsatz- oder Vorjahresbilanzsumme von höchstens 20 Mio. Euro
  • Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
  • Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung

Wie hoch ist die Förderung?

Beratungsleistungen werden mit einer Förderquote von 50 Prozent auf einen maximalen Beratertagessatz von 1.100 Euro (ohne Mehrwertsteuer) gefördert. Die Höchstfördersumme beträgt 16.500 Euro. Als begünstigtes KMU tragen Sie nur Ihren Eigenanteil. Der Förderumfang beträgt maximal 30 Beratertage in einem Zeitraum von bis zu 6 Monaten.

Projektstruktur

Schritt 1: Potenzialanalyse
Schritt 2: Umsetzungsleistung

Die Revolte bestätigt nach Projektabschluss die vertrags-gemäß erbrachte Leistung und beurteilt den erzielten Digitalisierungsgrad.

2. Wer führt die Projekte durch?

Die Fördermittelexperten der Revolte sind speziell für das Förderprogramm go-digital autorisiert. Als Beratungs-unternehmen auf dem Gebiet der Informationstechnologie können wir Referenzprojekte in den relevanten Themenfeldern sowie zielsichere Erfolge in der Arbeit für kleinbetriebliche Unternehmen vorweisen. Wir stellen eine wettbewerbsneutrale Beratung nach den staatlich geforderten Qualitätsstandards sicher.

3. Was bietet die Beratung?

  • Inhalte des Projekts

Individuelle, fachliche Beratung und Umsetzung in den fünf Fördermodulen Digitalisierungsstrategie, IT-Sicherheit, Digitalisierte Geschäftsprozesse, Datenkompetenz und Digitale Markterschließung.

  • Aufgaben des Beratungsunternehmens

Die Revolte übernimmt als Beratungsunternehmen neben der fachlichen Betreuung auch die Antragstellung, die Dokumentation der erbrachten Leistung sowie die Abrechnung der Förderung.

4. Was kann gefördert werden?

Die Erschließung neuer Kunden und Märkte durch digitale Medien und Strategien, die Digitalisierung von Geschäftsprozessen, die gewinnbringende Nutzung der Daten im Unternehmen sowie die Sicherheit der hierzu erforderlichen IT-Systeme und -Infrastrukturen sind ein wichtiger Wettbewerbsfaktor. Daher unterstützt go-digital zielgerichtet in diesen fünf Bereichen:

  • Digitalisierungsstrategien Beratung zu neuen digitalen Geschäftsmodellen oder der Digitalisierung vorhandener Prozesse, z. B. Plattformökonomien, Abomodelle. Ziel: Bedürfnis- und Machbarkeitsanalyse sowie Risikoabschätzung zum eigenen Digitalisierungsvorhaben.
  • IT-Sicherheit Risiko- und Sicherheitsanalyse bestehender/geplanter IKT- Infrastruktur, Initiierung/Optimierung betrieblicher IT- Sicherheitsmanagementsysteme. Ziel: Vermeidung von Schäden/Minimierung der Risiken durch Cyberkriminalität.
  • Digitalisierte Geschäftsprozesse Einführung von E-Business-Softwarelösungen für Gesamt- und Teilprozesse, z. B. Retourenmanagement, Logistik, Lagerhaltung, Bezahlsysteme. Ziel: Geschäftsprozesse im Unternehmen möglichst durchgängig digitalisieren, sichere elektronische und mobile Prozesse etablieren.
  • Datenkompetenz Erfassen und Erzeugen von Daten sowie die Nutzbar- machung vorhandener Daten durch Auswertung auch mittels künstlicher Intelligenz, z. B. in Dashboards oder Machine Learning. Ziel: Erhöhung der Datenkompetenz im Unternehmen, aktive Beteiligung an der Datenökonomie und Generierung neuer Geschäftsfelder.
  • Digitale Markterschließung Entwicklung einer unternehmensspezifischen Online- Marketing-Strategie, nachgeordnete Prozesse eines Online-Shops, z. B. Shop-Anbindung an externe Plattformen, Suchmaschinenoptimierung. Ziel: Beratung zu vielfältigen Aspekten eines professionellen Online- Marketings und Umsetzung der empfohlenen Leistungen.

Die Bereiche können miteinander kombiniert werden. Die IT-Sicherheit ist für Unternehmen und ihre Kunden von entscheidender Bedeutung. Deshalb muss jeder Beratungsauftrag zumindest teilweise die IT-Sicherheit des Unternehmens mit in den Blick nehmen.

Beispiel
Aus der Praxis

Passgenaue
Digitalisierung

Eine traditionelle Tischlerei hat sich seit einigen Jahren auf Reparaturen von Türen, Fenstern und Rollläden in der Region spezialisiert. Die Terminabstimmung mit dem Kunden war durch die vielen Monteure und das große Gebiet aufwendig und führte zu langen Wartezeiten. Kurzfristige Umplanungen waren kaum möglich; Verspätungen waren die Folge.

Durch die passgenaue Beratung der Revolte fand das Unternehmen finanzielle Unterstützung im Förderprogramm go-digital, um die Prozesse des Auftragsmanagements zu digitalisieren und die Einrichtung einer Online-Terminbuchung umzusetzen. Die Kunden können nun auf der Webseite prüfen, ob sie sich im Einzugsgebiet des Unternehmens befinden und anschließend ihr Anliegen spezifizieren.

Auf Basis der Nutzerangaben werden Bearbeitungszeiten im Hintergrund berechnet und verschiedene Termine aufgrund freier Zeitfenster angezeigt. Bei den vorgeschlagenen Terminen wird berücksichtigt, dass sich das Servicefahrzeug bereits in der Nähe befindet.

Außerdem kann auf Grundlage der Vorauswahl des Kunden bereits der Preis für die Reparatur bestimmt werden. Nach verbindlicher Terminbuchung erfolgt ein automatischer Eintrag in den Kalender des Servicetechnikers. Die dadurch entstandene schnelle und flexible Terminvergabe führt zur Steigerung der Kundenzufriedenheit und verschafft dem Unternehmen einen klaren Wettbewerbsvorteil. Mittlerweile sind alle Kundendienstfahrzeuge mit Tablets ausgestattet, um die Monteure über Terminänderungen sofort informieren zu können.

Dank revolte
erfolgreich
digitalisiert!

IHR DIGITALISIERUNGS-
PROJEKT MIT DER
REVOLTE

Sie wollen ganz vorne dabei sein und jetzt auf den Digitalisierungszug aufspringen? Sprechen Sie uns jederzeit an und fragen Sie nach unserer Förder-mittelberatung – gemeinsam ermitteln wir die vielversprechendsten Digitalisierungsmaßnahmen für Ihr Unternehmen und loten aus, wie Sie dabei von staatlicher Unterstützung profitieren können.

Kontaktieren Sie uns!

Revolte Support
Waldenburger Straße 63 a
09116 Chemnitz

Telefon: 0371 27805513
Mail: d.weidner@die-revolte.de

www.die-revolte.de

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